Vorzeitiges Erlöschen digitale Inhalte
Die zwei gesetzlichen Voraussetzungen für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten, mit Praxisbeispiel.
Bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger kann das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der 14-Tage-Frist vollständig erlöschen, wenn zwei gesetzliche Voraussetzungen nach § 356 Abs. 5 BGB erfüllt sind.
Die zwei erforderlichen Bestätigungen
- Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
- Der Kunde bestätigt separat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Warum reicht eine Checkbox nicht?
Gerichte verlangen zwei getrennte, eindeutige Bestätigungen. Ein einzelnes Häkchen bei “AGB akzeptieren” erfüllt diese Anforderung nicht, da daraus nicht eindeutig hervorgeht, dass der Kunde konkret dem Verlust seines Widerrufsrechts zustimmt.
Praxisbeispiel
Ein Streaming-Dienst zeigt beim Kauf zwei Checkboxen: “Ich möchte sofortigen Zugriff auf den Inhalt” und “Ich bestätige, dass ich mit sofortigem Zugriff mein 14-tägiges Widerrufsrecht verliere.” Erst beide zusammen führen zum vorzeitigen Erlöschen.
Was ohne diese Bestätigungen gilt
Fehlt eine der beiden Bestätigungen, bleibt das volle Widerrufsrecht über 14 Tage bestehen, selbst wenn der Kunde den Inhalt bereits vollständig genutzt hat.
Empfehlung für Anbieter
Dokumentieren und speichern Sie beide Bestätigungen mit Zeitstempel, um im Streitfall nachweisen zu können, dass der Kunde wirksam zugestimmt hat.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.
Häufige Fragen zu vorzeitiges erlöschen digitale inhalte
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.