Ausschluss des Widerrufsrechts
Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach § 312g BGB: Sonderanfertigungen, verderbliche Waren und versiegelte Artikel.
§ 312g Abs. 2 BGB listet Fälle auf, in denen das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, obwohl grundsätzlich ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Diese Ausnahmen sind abschließend geregelt und dürfen nicht erweitert werden.
Die wichtigsten Ausnahmen
| Fall | Beispiel |
|---|---|
| Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren | Maßgeschneiderte Möbel, gravierter Schmuck |
| Schnell verderbliche Waren | Frische Lebensmittel, Blumen |
| Versiegelte Waren aus Hygienegründen | Kosmetik, Unterwäsche, sofern Siegel entfernt |
| Versiegelte Ton- oder Videoaufnahmen | DVDs, Software nach Entsiegelung |
| Zeitungen und Zeitschriften | Einzelausgaben, nicht Abonnements |
Wichtig: erst nach Entsiegelung
Bei versiegelten Waren erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn die Versiegelung tatsächlich entfernt wurde. Solange die Verpackung intakt ist, bleibt der Widerruf möglich.
Sonderanfertigung: eng auszulegen
Der Ausschluss für Sonderanfertigungen gilt nur, wenn die Ware eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist. Eine Standardvariante mit Farbauswahl reicht in der Regel nicht aus.
Hinweispflicht in der Belehrung
Nutzen Sie einen dieser Ausschlussgründe, sollten Sie den Kunden bereits vor Vertragsschluss deutlich darauf hinweisen, nicht erst nach der Bestellung.
Praxisbeispiel: personalisierter Schmuck
Ein Kunde bestellt einen Ring in Standardgröße mit persönlicher Gravur. Die Gravur macht den Ring zu einer Sonderanfertigung, der Ausschluss greift. Bestellt der Kunde denselben Ring nur in einer bestimmten Standardgröße, ohne Gravur, bleibt das Widerrufsrecht dagegen vollständig bestehen, weil keine echte Individualisierung vorliegt.
Was bei einer Kombination mehrerer Artikel gilt
Enthält eine Bestellung sowohl ausgeschlossene als auch widerrufbare Artikel, gilt der Ausschluss nur für die konkret betroffenen Artikel. Der Kunde kann die übrigen, nicht ausgeschlossenen Waren weiterhin ganz normal widerrufen.
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Häufige Fragen zu ausschluss des widerrufsrechts
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.