Rückzahlungsfrist
Die 14-tägige Rückzahlungsfrist nach Widerruf: Fristbeginn, Zurückbehaltungsrecht und zulässiges Zahlungsmittel.
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Unternehmer alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Standardlieferkosten, spätestens binnen 14 Tagen zurückzahlen. Diese Rückzahlungsfrist ist in § 357 Abs. 1 BGB geregelt und beginnt mit dem Eingang der Widerrufserklärung.
Ab wann läuft die Frist?
Die 14 Tage beginnen mit dem Tag, an dem die Widerrufserklärung beim Unternehmer eingeht, nicht mit der Rücksendung der Ware. Bei Warenverträgen darf der Unternehmer die Rückzahlung allerdings zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder ein Rücksendenachweis vorliegt.
Beispiel
Ein Kunde widerruft am 5. eines Monats per E-Mail. Der Händler erhält die zurückgesendete Ware erst am 9. Die 14-Tage-Rückzahlungsfrist läuft ab dem 5., der Händler darf die Zahlung aber bis zum Eingang der Ware am 9. zurückhalten.
Welches Zahlungsmittel?
Der Unternehmer muss dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung genutzt hat, außer beide Seiten haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung selbst dürfen keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden.
Was bei Nichteinhaltung droht
Zahlt der Unternehmer nicht fristgerecht zurück, gerät er in Verzug und der Verbraucher kann Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere Ansprüche geltend machen.
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Häufige Fragen zu rückzahlungsfrist
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.