Verlängerte Widerrufsfrist
Wie sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängert, wenn die Belehrung fehlt oder fehlerhaft ist.
Fehlt eine Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist erheblich. Nach § 356 Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn.
Wann greift die Verlängerung?
Die Verlängerung greift immer dann, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht gar nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, etwa weil eine Belehrung ganz fehlt, veraltete Kontaktdaten enthält oder wesentliche Angaben zum Fristbeginn auslässt.
Berechnung an einem Beispiel
Ein Kunde erhält eine Ware am 1. Januar, aber der Shop stellt gar keine Widerrufsbelehrung bereit. Die Frist beginnt regulär am 1. Januar. Ohne Belehrung erlischt das Widerrufsrecht spätestens am 15. Januar des Folgejahres, also zwölf Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn.
Nachholen der Belehrung verkürzt die Frist
Holt der Unternehmer die Belehrung nachträglich korrekt nach, beginnt ab diesem Zeitpunkt die reguläre 14-Tage-Frist neu zu laufen. Wird die Nachholung also drei Monate nach der Lieferung ordnungsgemäß vorgenommen, hat der Kunde ab diesem späteren Zeitpunkt noch 14 Tage Zeit für den Widerruf.
Warum das Risiko real ist
Für Online-Händler bedeutet eine verlängerte Widerrufsfrist ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Kunden können auch Monate nach dem Kauf noch kostenfrei widerrufen. Die sicherste Absicherung dagegen ist eine Widerrufsbelehrung, die sich eng an die amtliche Musterbelehrung hält und dadurch von der Gesetzlichkeitsfiktion profitiert.
Praktischer Tipp
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Widerrufsbelehrung noch aktuelle Firmendaten enthält. Schon eine veraltete E-Mail-Adresse oder Anschrift kann im Streitfall als unzureichende Belehrung gewertet werden und die Frist verlängern.
Gilt die Verlängerung auch bei kleinen Fehlern?
Nicht jeder kleine Formulierungsfehler führt automatisch zur maximalen Verlängerung. Entscheidend ist, ob der Verbraucher durch den Fehler tatsächlich nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Fehlt jedoch ein zentraler Bestandteil, etwa der Fristbeginn oder die Kontaktdaten für den Widerruf, greift die Verlängerung in der Regel vollständig.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
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Häufige Fragen zu verlängerte widerrufsfrist
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.