Widerrufsfrist
Die 14-tägige Widerrufsfrist und ihr unterschiedlicher Fristbeginn je Vertragsart, mit Berechnungsbeispiel.
Die Widerrufsfrist beträgt gesetzlich 14 Tage. Sie ist in § 355 Abs. 2 BGB geregelt. Der genaue Startpunkt der Frist, der sogenannte Fristbeginn, unterscheidet sich jedoch je nach Vertragsart erheblich.
Fristbeginn je Vertragsart
| Vertragsart | Fristbeginn |
|---|---|
| Waren | Erhalt der Ware durch den Verbraucher |
| Digitale Inhalte | Vertragsschluss |
| Dienstleistungen | Vertragsschluss |
| Kombinierte Verträge | Meist Erhalt der Ware |
Fristberechnung: ein Beispiel
Erhält ein Kunde am Montag, den 3. eine bestellte Kaffeemaschine, beginnt die Frist an diesem Tag. Sie endet 14 Tage später, also am Montag, den 17., um Mitternacht. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.
Absenden reicht aus
Für die Fristwahrung genügt es, dass die Widerrufserklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Der tatsächliche Zugang beim Unternehmer darf auch nach Fristende erfolgen, solange das Absendedatum belegbar ist.
Verlängerte Frist bei fehlender Belehrung
Erhält der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage ab dem regulären Fristbeginn.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.
Häufige Fragen zu widerrufsfrist
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.