Fernabsatzvertrag
Was ein Fernabsatzvertrag ist, welche Kommunikationsmittel zählen und warum die Einordnung für das Widerrufsrecht entscheidend ist.
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, ohne dass beide Seiten gleichzeitig körperlich anwesend sind. Er ist in § 312c BGB definiert und die Grundlage für das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen.
Welche Kommunikationsmittel zählen?
Dazu gehören Internet, E-Mail, Telefon, Fax, Katalog und Brief. Entscheidend ist, dass der Unternehmer ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem nutzt, also regelmäßig auf diesem Weg verkauft.
| Fall | Fernabsatzvertrag? |
|---|---|
| Bestellung über Online-Shop | Ja |
| Kauf im Ladengeschäft mit Online-Terminvereinbarung | Nein |
| Telefonische Bestellung bei einem Versandhändler | Ja |
| Verkauf auf dem Wochenmarkt | Nein |
Warum ist die Einordnung wichtig?
Nur bei einem echten Fernabsatzvertrag entsteht das gesetzliche Widerrufsrecht. Fehlt diese Voraussetzung, etwa weil der Kaufvertrag letztlich im Geschäft mit persönlicher Anwesenheit geschlossen wurde, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Widerruf, auch wenn die Anbahnung online erfolgte.
Verbindung zur Widerrufsbelehrung
Liegt ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher vor, ist der Unternehmer verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster zur Verfügung zu stellen. Fehlt sie, verlängert sich die Frist erheblich.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.
Häufige Fragen zu fernabsatzvertrag
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.