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Musterbelehrung EGBGB

Kurz gesagt

Die amtliche Musterbelehrung nach Anlage 1 EGBGB erklärt: was die Gesetzlichkeitsfiktion bedeutet und warum sie der sicherste Ausgangspunkt ist.

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Rechtsgrundlage Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB
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Wirkung Gesetzlichkeitsfiktion bei korrekter Nutzung
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Was Amtlicher gesetzlicher Mustertext
Lesehilfe:

Die Musterbelehrung nach Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB ist der amtliche, vom Gesetzgeber vorgegebene Text für die Widerrufsbelehrung. Verwendet ein Unternehmer diesen Text korrekt und vollständig, gilt die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion.

Was bedeutet Gesetzlichkeitsfiktion?

Nutzt der Unternehmer die Musterbelehrung wortgetreu mit den richtigen Platzhaltern, wird gesetzlich vermutet, dass die Belehrung den inhaltlichen Anforderungen entspricht. Das gibt erhebliche Rechtssicherheit gegenüber einer selbst formulierten Belehrung, bei der jede Formulierung im Streitfall geprüft werden könnte.

Was passiert bei eigenen Formulierungen?

Formuliert der Unternehmer frei, ohne sich an die Musterbelehrung zu halten, verliert er den Vorteil der Fiktion. Die Belehrung muss dann trotzdem inhaltlich sämtliche Pflichtangaben nach Art. 246a EGBGB korrekt enthalten, was im Streitfall vom Gericht geprüft wird.

Warum unser Generator sich daran hält

Der Generator auf dieser Website verändert die Kernsätze der Musterbelehrung nicht frei. Er füllt nur die gesetzlich vorgesehenen Platzhalter (Firmenname, Anschrift, E-Mail, Fristbeginn je Vertragsart) aus. So bleibt die erzeugte Belehrung so nah wie möglich an der amtlichen Vorlage.

Anlage 2: das Muster-Widerrufsformular

Neben der Musterbelehrung selbst enthält das EGBGB in Anlage 2 auch ein Muster-Widerrufsformular, das dem Verbraucher zusätzlich zur Verfügung gestellt werden muss.

Direkt anwenden

Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen

Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu musterbelehrung egbgb

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss ich die Musterbelehrung wortwörtlich übernehmen?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Verwenden Sie den Mustertext in der vorgeschriebenen Form mit den korrekten Angaben, greift die gesetzliche Gestaltungsvermutung, die Ihnen zusätzliche Rechtssicherheit gibt.
Was passiert, wenn ich den Mustertext frei umformuliere?
Dann verlieren Sie den Vorteil der Gesetzlichkeitsfiktion. Ihre Belehrung muss dann inhaltlich trotzdem alle gesetzlichen Pflichtangaben nach Art. 246a EGBGB vollständig und richtig enthalten.