Wertersatz
Wann ein Unternehmer Wertersatz für zurückgesendete Ware verlangen darf, mit Praxisbeispielen und Berechnungsgrundlage.
Wertersatz ist die Verpflichtung des Verbrauchers, dem Unternehmer eine Wertminderung der zurückgesendeten Ware zu ersetzen, wenn diese auf einen nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Geregelt in § 357a BGB.
Was gilt als notwendiger Umgang?
Der Verbraucher darf die Ware prüfen und testen, wie es auch in einem Ladengeschäft möglich wäre. Ein Kleidungsstück anprobieren ist erlaubt, es tagelang tragen nicht. Ein Elektrogerät anschließen und ausprobieren ist erlaubt, es dauerhaft in Betrieb nehmen nicht.
Beispiele aus der Praxis
| Handlung | Wertersatz? |
|---|---|
| Schuhe kurz anprobieren | Nein |
| Schuhe draußen tragen | Ja |
| Smartphone einschalten und testen | Nein |
| Smartphone mit Kratzern zurücksenden | Ja |
Voraussetzung: ordnungsgemäße Belehrung
Der Unternehmer kann Wertersatz nur verlangen, wenn er den Verbraucher vorab ordnungsgemäß über diese mögliche Pflicht belehrt hat. Fehlt dieser Hinweis in der Widerrufsbelehrung, entfällt der Anspruch in der Regel.
Berechnung des Wertersatzes
Die Höhe richtet sich nach der tatsächlichen Wertminderung, meist ermittelt anhand des Wiederverkaufswerts der genutzten gegenüber der neuwertigen Ware. Eine pauschale Berechnung ist nicht zulässig, jeder Fall wird einzeln bewertet.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
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Häufige Fragen zu wertersatz
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.