Widerruf bei Dienstleistungen
Wie der Widerruf bei Dienstleistungsverträgen funktioniert, mit Berechnungsbeispiel für die anteilige Vergütung.
Bei Dienstleistungsverträgen, etwa Beratung, Online-Kursen oder Abonnements, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss. Wird die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vorzeitig erbracht, kann bei einem späteren Widerruf eine anteilige Vergütungspflicht entstehen.
Fristbeginn und vorzeitiger Start
Anders als bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht vollständig. Stattdessen regelt § 357a Abs. 3 BGB eine anteilige Zahlungspflicht für den Teil der Leistung, der bis zum Widerruf bereits erbracht wurde.
Berechnungsbeispiel
Ein Kunde bucht ein sechswöchiges Online-Coaching für 600 Euro und stimmt einem sofortigen Start zu. Nach zwei Wochen widerruft er. Er schuldet einen Anteil von zwei Sechsteln des Gesamtpreises, also 200 Euro, für die bereits erbrachte Leistung.
Besonderheit bei Abonnements
| Situation | Regel |
|---|---|
| Widerruf vor erstem Zugriff | Volle Rückzahlung |
| Widerruf nach teilweiser Nutzung mit Zustimmung | Anteilige Vergütung fällig |
| Kein vorzeitiger Start vereinbart | Volle Rückzahlung bei Widerruf innerhalb 14 Tage |
Empfehlung für Dienstleister
Holen Sie die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn aktiv und dokumentiert ein, und weisen Sie in der Widerrufsbelehrung klar auf die mögliche anteilige Zahlungspflicht hin.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.
Häufige Fragen zu widerruf bei dienstleistungen
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.