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Rücksendekosten

Kurz gesagt

Wer die Kosten der Rücksendung nach einem Widerruf trägt, wann der Händler zahlen muss und was bei sperrigen Waren gilt.

⚖️
Rechtsgrundlage § 357 Abs. 6 BGB
📦
Wer zahlt Kunde, bei korrektem Hinweis
⚠️
Ohne Hinweis Unternehmer trägt die Kosten
Lesehilfe:

Rücksendekosten sind die Versandkosten, die entstehen, wenn ein Verbraucher eine Ware nach einem Widerruf an den Unternehmer zurückschickt. Wer diese Kosten trägt, ist in § 357 Abs. 6 BGB geregelt und hängt entscheidend davon ab, ob der Unternehmer den Kunden vorab korrekt informiert hat.

Die Grundregel

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer ihn in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, muss der Unternehmer die Rücksendekosten selbst tragen, unabhängig vom Warenwert.

Wann zahlt der Händler?

  • Die Widerrufsbelehrung enthält keinen oder einen unklaren Hinweis auf die Kostentragung
  • Der Händler bietet freiwillig einen kostenlosen Rücksendeschein an, etwa als Servicegeste
  • Die Ware wurde fehlerhaft geliefert und der Widerruf hängt mit einem Mangel zusammen (dann greifen zusätzlich Gewährleistungsregeln)

Sonderfall: sperrige oder schwere Waren

Kann eine Ware ihrer Art nach nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, etwa ein großes Möbelstück, muss der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung bereits die voraussichtlichen Kosten der Rücksendung beziffern oder zumindest eine realistische Höchstsumme angeben.

Praxisbeispiel

Ein Kunde bestellt Schuhe für 80 Euro und widerruft fristgerecht. Die Widerrufsbelehrung des Shops weist klar darauf hin, dass der Kunde die Rücksendekosten trägt. Der Kunde zahlt daher die circa 5 Euro Portokosten selbst, während der Kaufpreis vollständig erstattet wird.

Verhältnis zu den Lieferkosten

Rücksendekosten betreffen ausschließlich den Rückweg der Ware zum Unternehmer. Die Lieferkosten beim ursprünglichen Versand an den Kunden sind rechtlich getrennt geregelt und müssen bei einem Widerruf grundsätzlich vollständig erstattet werden.

Wie formuliert man den Hinweis korrekt?

Der Hinweis muss eindeutig und unmissverständlich sein, etwa: “Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.” Vage Formulierungen wie “Rücksendekosten können anfallen” reichen nicht aus, weil daraus nicht klar hervorgeht, dass der Kunde die Kosten tatsächlich trägt.

Gilt das auch bei internationalen Bestellungen?

Die gleiche Grundregel gilt unabhängig davon, ob die Ware innerhalb Deutschlands oder ins Ausland versendet wurde. Bei grenzüberschreitenden Rücksendungen sollten Unternehmer allerdings realistisch einschätzen und angeben, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen können als bei einer Inlandssendung.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu rücksendekosten

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Muss ich als Händler immer für die Rücksendekosten aufkommen?
Nein. Weisen Sie den Kunden in der Widerrufsbelehrung klar darauf hin, dass er die Rücksendekosten trägt, bleiben diese beim Kunden. Fehlt der Hinweis, müssen Sie als Unternehmer zahlen.
Was gilt bei sehr großen oder schweren Waren?
Können diese nicht normal mit der Post verschickt werden, müssen Sie in der Widerrufsbelehrung bereits die voraussichtliche Höhe der Rücksendekosten angeben, statt den Kunden im Unklaren zu lassen.