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Verbraucher-Begriff

Kurz gesagt

Wer als Verbraucher im Sinne des Widerrufsrechts gilt, wie er sich vom Unternehmer unterscheidet und warum das für Online-Shops relevant ist.

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Rechtsgrundlage § 13 BGB
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Was Natürliche Person, privater Zweck
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Ausgeschlossen Gewerbliche Einkäufer (§ 14 BGB)
Lesehilfe:

Der Begriff “Verbraucher” ist in § 13 BGB definiert: eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nur Verbraucher genießen das gesetzliche Widerrufsrecht.

Abgrenzung zum Unternehmer

Der Gegenbegriff ist der Unternehmer nach § 14 BGB: eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zwischen zwei Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, der Verkäufer räumt es freiwillig ein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Steuerberater bestellt privat einen Wanderrucksack für den Wochenendausflug: Er handelt als Verbraucher. Bestellt derselbe Steuerberater Aktenordner für sein Büro, handelt er als Unternehmer, selbst wenn er als Privatperson eingeloggt ist.

Warum Online-Shops die Unterscheidung treffen müssen

Ein Shop, der sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftskunden verkauft, sollte im Checkout klar erfragen, in welcher Eigenschaft bestellt wird. Nur so lässt sich rechtssicher feststellen, ob eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist.

Grauzonen

Bei gemischten Zwecken (teils privat, teils beruflich) ist entscheidend, welcher Zweck überwiegt. Im Zweifel wird zugunsten des Verbraucherschutzes ausgelegt, wenn der private Anteil erheblich ist.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu verbraucher-begriff

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Ist ein Freiberufler ein Verbraucher?
Nur, wenn der Kauf privaten Zwecken dient und nicht der beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Bestellt derselbe Freiberufler Material für sein Büro, handelt er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt ausschließlich zugunsten von Verbrauchern. Ohne diese Einordnung lässt sich nicht bestimmen, ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt geschuldet ist.