Verbraucher-Begriff
Wer als Verbraucher im Sinne des Widerrufsrechts gilt, wie er sich vom Unternehmer unterscheidet und warum das für Online-Shops relevant ist.
Der Begriff “Verbraucher” ist in § 13 BGB definiert: eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nur Verbraucher genießen das gesetzliche Widerrufsrecht.
Abgrenzung zum Unternehmer
Der Gegenbegriff ist der Unternehmer nach § 14 BGB: eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zwischen zwei Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, es sei denn, der Verkäufer räumt es freiwillig ein.
Beispiel aus der Praxis
Ein Steuerberater bestellt privat einen Wanderrucksack für den Wochenendausflug: Er handelt als Verbraucher. Bestellt derselbe Steuerberater Aktenordner für sein Büro, handelt er als Unternehmer, selbst wenn er als Privatperson eingeloggt ist.
Warum Online-Shops die Unterscheidung treffen müssen
Ein Shop, der sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftskunden verkauft, sollte im Checkout klar erfragen, in welcher Eigenschaft bestellt wird. Nur so lässt sich rechtssicher feststellen, ob eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist.
Grauzonen
Bei gemischten Zwecken (teils privat, teils beruflich) ist entscheidend, welcher Zweck überwiegt. Im Zweifel wird zugunsten des Verbraucherschutzes ausgelegt, wenn der private Anteil erheblich ist.
Richtig in Ihre Widerrufsbelehrung einbauen
Unser Generator übernimmt diesen Baustein automatisch, mit dem passenden Fristbeginn für Ihre Vertragsart.
Häufige Fragen zu verbraucher-begriff
Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.