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Textform

Kurz gesagt

Was Textform bedeutet, wie sie sich von Schriftform unterscheidet und warum sie für die Widerrufserklärung ausreicht.

⚖️
Rechtsgrundlage § 126b BGB
📄
Was Lesbare Erklärung, keine Unterschrift nötig
✉️
Beispiel E-Mail, Brief, Formulartext
Lesehilfe:

Textform bedeutet nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Für die Widerrufserklärung und die Widerrufsbelehrung selbst ist Textform ausreichend.

Was zählt als Textform?

E-Mails, Briefe, Faxe und ausgedruckte Formulartexte erfüllen die Textform. Entscheidend ist, dass die Erklärung dauerhaft festgehalten und dem Empfänger in lesbarer Form zugänglich gemacht wird.

Textform vs. Schriftform

Textform Schriftform
Unterschrift nötig? Nein Ja, eigenhändig
E-Mail ausreichend? Ja Nein
Beispiel Widerrufserklärung per E-Mail Klassischer Bürgschaftsvertrag

Warum das für den Widerruf wichtig ist

Weil für den Widerruf keine Schriftform verlangt wird, reicht eine formlose E-Mail des Kunden aus, solange sein Widerrufswille eindeutig erkennbar ist. Das erleichtert Verbrauchern die Ausübung ihres Rechts erheblich.

Bedeutung für Unternehmer

Auch die Widerrufsbelehrung selbst muss dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden, etwa als Teil der Bestellbestätigung per E-Mail oder als Anlage zum Lieferschein.

Verhältnis zum dauerhaften Datenträger

Textform allein reicht für die Widerrufsbelehrung nicht immer aus. Zusätzlich muss die Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, also so, dass der Kunde sie selbst dauerhaft speichern kann. Eine reine Website-Anzeige erfüllt zwar die Textform, aber nicht zwingend die Anforderung des dauerhaften Datenträgers.

Praxisbeispiel: Widerruf per WhatsApp

Ein Kunde schreibt dem Händler über WhatsApp: “Ich möchte meine Bestellung widerrufen.” Die Nachricht ist lesbar, nennt den Absender eindeutig und erfüllt damit die Textform. Solange der Widerrufswille klar erkennbar ist, ist dieser Kanal grundsätzlich ausreichend, auch wenn er nicht der übliche Weg ist.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu textform

Konkrete Antworten auf die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.

Reicht eine formlose E-Mail als Widerrufserklärung?
Ja. Eine E-Mail erfüllt die Anforderungen an eine eindeutige Erklärung in Textform, auch ohne Unterschrift, solange der Widerrufswille klar erkennbar ist.
Ist ein Telefonanruf ausreichend für den Widerruf?
Ein Telefonanruf allein erfüllt nicht die Textform, kann aber je nach Vertragsgestaltung als formlose Erklärung genügen. Zur Beweissicherung empfiehlt sich für beide Seiten stets Textform.