Fast jeder Online-Händler kennt die 14-Tage-Frist. Trotzdem läuft bei der Berechnung häufig etwas schief, weil der Startpunkt der Frist verwechselt wird.
Der Klassiker: Bestelldatum statt Erhaltdatum
Bei Warenverträgen beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware, nicht mit der Bestellung. Bestellt ein Kunde am Montag und erhält das Paket erst am Donnerstag, beginnt die Widerrufsfrist am Donnerstag.
Digitale Inhalte und Dienstleistungen ticken anders
Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen zählt der Vertragsschluss selbst als Startpunkt, unabhängig davon, wann die eigentliche Leistung erbracht wird. Details dazu findest du auf den Seiten Widerrufsbelehrung digitale Inhalte und Widerrufsbelehrung Dienstleistungen.
Teillieferungen verschieben den Fristbeginn
Werden mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, zählt nicht die erste, sondern die letzte Teillieferung als Fristbeginn. Das übersehen viele Shops bei der automatischen Fristanzeige im Kundenkonto.
Wochenenden und Feiertage
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Das gilt für alle gesetzlichen Fristen nach § 193 BGB, nicht nur für den Widerruf.
So bleibst du korrekt
Am sichersten fährst du, wenn du für jede Vertragsart einen eigenen Fristbeginn-Abschnitt in deiner Belehrung hinterlegst. Der Generator übernimmt das automatisch, wenn du die passende Vertragsart auswählst.