Wer sich ausschließlich auf eine korrekte Widerrufsbelehrung konzentriert, übersieht leicht, dass das Gesetz vor jedem Vertragsschluss noch deutlich mehr Informationen verlangt. Diese vorvertraglichen Informationspflichten reichen weit über den Widerruf hinaus.
Die gesetzliche Grundlage
Art. 246a § 1 EGBGB listet die vorvertraglichen Informationspflichten auf, die ein Unternehmer bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen erfüllen muss, bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt.
Welche Angaben gehören dazu?
Neben der Widerrufsbelehrung selbst zählen dazu die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, die Identität und Anschrift des Unternehmers, der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Zusatzkosten, die Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie ein Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung.
Zeitpunkt: vor dem Bestellbutton
Alle diese Angaben müssen dem Kunden spätestens vor Abgabe seiner Bestellung zur Verfügung stehen, nicht erst in der Bestätigungs-E-Mail danach. Ein sauber gestalteter Checkout zeigt daher unmittelbar vor dem finalen Klick eine Zusammenfassung mit Gesamtpreis, Lieferzeit, Zahlungsart und einem gut sichtbaren Link zur Widerrufsbelehrung.
Praxisbeispiel: unvollständiger Checkout
Ein Shop zeigt zwar Produktbild und Preis, verlinkt aber nirgends im Bestellprozess selbst auf die Widerrufsbelehrung, sondern nur versteckt im Footer der Startseite. Das genügt nicht, weil die Information nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellung bereitgestellt wird. Der Kunde muss die Belehrung erkennbar vor seiner Kaufentscheidung zur Kenntnis nehmen können.
Verhältnis zur Musterbelehrung
Die amtliche Musterbelehrung deckt ausschließlich den Teil der Informationspflichten ab, der das Widerrufsrecht betrifft. Für die übrigen Pflichtangaben, etwa zu Preis, Lieferzeit oder Zahlungsart, gibt es keine vorgeschriebene Musterformulierung, solange die Angaben inhaltlich vollständig und klar verständlich sind.
Was bei Verstößen droht
Fehlen Angaben zum Widerrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Fehlen andere Pflichtangaben, etwa zum Gesamtpreis, drohen zusätzlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände, unabhängig von der Widerrufsfrist.
Häufige Fragen
Reicht ein Link zu den AGB für alle Pflichtangaben?
Nein, die wesentlichen Angaben müssen unmittelbar im Bestellprozess sichtbar sein, nicht nur in einem separaten, verlinkten Dokument versteckt.
Gelten dieselben Pflichten auch für Angebote per Telefon?
Ja, auch bei einer telefonischen Bestellung müssen die wesentlichen Informationen vor Vertragsschluss mündlich oder auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.
Muss ich alle Pflichtangaben auch nach Vertragsschluss noch einmal bestätigen?
Ja, eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger nach Vertragsschluss ist zusätzlich vorgeschrieben, meist über die Bestellbestätigung per E-Mail.
Gelten die Informationspflichten auch für kostenlose Zusatzleistungen?
Ja, auch wenn eine Leistung kostenlos ist, müssen die wesentlichen Bedingungen dazu klar kommuniziert werden, etwa Umfang, Dauer und eventuelle Folgekosten nach Ablauf einer kostenlosen Phase.
Checkliste für Ihren Checkout
- Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Zusatzkosten sichtbar vor dem Bestellbutton
- Lieferzeit und Zahlungsart klar benannt
- Gut sichtbarer Link zur vollständigen Widerrufsbelehrung
- Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung, sofern relevant
- Bestätigung aller Angaben in der Bestellbestätigung per E-Mail
Zusammenspiel mit anderen Pflichtseiten
Vorvertragliche Informationspflichten stehen nicht isoliert, sondern greifen ineinander mit AGB, Datenschutzerklärung und Impressum. Eine vollständige, aber unübersichtlich verteilte Informationslage hilft dem Kunden wenig. Bündeln Sie die wichtigsten Punkte direkt im Checkout und verweisen Sie von dort aus klar auf die ausführlicheren Seiten für Details.
Regelmäßige Kontrolle empfohlen
Ändern sich Preise, Lieferzeiten oder Zahlungsanbieter, wird schnell vergessen, auch die zugehörigen Angaben im Checkout zu aktualisieren. Legen Sie sich einen festen Prüftermin an, etwa einmal im Quartal, um alle Pflichtangaben auf Aktualität zu überprüfen.
Unser Generator deckt den Widerrufsrecht-Teil dieser Pflichten vollständig ab. Die übrigen Angaben zu Preis, Lieferung und Zahlung sollten Sie separat und konsistent auf Produktseite, Warenkorb und Checkout darstellen.