“Bei Sonderanfertigungen ist der Widerruf ausgeschlossen” liest man oft, aber nicht jede individualisierte Bestellung fällt automatisch darunter. Die Ausnahmen sind gesetzlich eng definiert.

Die abschließende Liste

§ 312g Abs. 2 BGB nennt konkrete Fälle: Sonderanfertigungen, schnell verderbliche Waren, entsiegelte Hygieneartikel, entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Zeitungen. Mehr dazu unter Ausschluss des Widerrufsrechts.

Der Irrtum bei Sonderanfertigungen

Eine Standardvariante mit Farb- oder Größenauswahl ist keine echte Sonderanfertigung. Erst wenn die Ware eindeutig auf individuelle Kundenwünsche zugeschnitten ist, etwa eine Gravur mit persönlichem Text, greift der Ausschluss.

Versiegelte Waren: erst nach Öffnung ausgeschlossen

Solange die Versiegelung intakt ist, besteht das Widerrufsrecht trotz Hygieneartikel weiter. Erst mit dem tatsächlichen Entfernen der Versiegelung durch den Kunden erlischt es.

Was du in der Belehrung tun solltest

Weise bereits vor dem Kauf klar auf einen möglichen Ausschluss hin, nicht erst nach der Bestellung. So vermeidest du Missverständnisse und Beschwerden.

Im Zweifel: enger auslegen

Gerichte legen die Ausnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes eng aus. Bist du unsicher, ob ein Produkt wirklich ausgeschlossen ist, gehe im Zweifel vom bestehenden Widerrufsrecht aus.

Praxisbeispiel: die Gravur

Ein Kunde bestellt einen Ring in Standardgröße mit einer persönlichen Gravur. Weil die Gravur die Ware eindeutig auf die individuellen Wünsche des Kunden zuschneidet, greift hier der Ausschluss für Sonderanfertigungen. Bestellt derselbe Kunde dagegen nur eine Standardgröße ohne Gravur, bleibt das Widerrufsrecht vollständig bestehen, auch wenn die Größe individuell ausgewählt wurde.

Sonderfall: schnell verderbliche Ware

Frische Lebensmittel, Blumen oder andere Waren mit kurzer Haltbarkeit sind ausgeschlossen, weil eine Rücknahme praktisch nicht mehr sinnvoll möglich ist. Entscheidend ist die tatsächliche Verderblichkeit der Ware selbst, nicht die Verpackung oder der Versandweg.

Häufige Fragen

Gilt der Ausschluss automatisch, oder muss ich darauf hinweisen?

Sie müssen den Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf den jeweiligen Ausschlussgrund hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann der Ausschluss im Streitfall als nicht wirksam vereinbart gelten.

Zählt eine individuelle Gravur bei einem Serienprodukt als Sonderanfertigung?

Ja, sobald das Produkt durch die Gravur eindeutig auf den einzelnen Kunden zugeschnitten ist, auch wenn der Grundkörper ein Serienprodukt ist.

Kann ich den Ausschluss auf weitere Produkte ausweiten?

Nein, die Liste in § 312g Abs. 2 BGB ist abschließend. Sie dürfen sie nicht durch eigene AGB-Klauseln erweitern.

Was, wenn eine Bestellung teils ausgeschlossene, teils normale Artikel enthält?

Der Ausschluss gilt dann nur für die konkret betroffenen Artikel. Die übrigen, nicht ausgeschlossenen Waren in derselben Bestellung kann der Kunde weiterhin ganz normal widerrufen.

Wie Sie den Ausschluss in Ihrem Shop kennzeichnen

Kennzeichnen Sie ausgeschlossene Produkte bereits auf der Produktseite deutlich, etwa mit einem klaren Hinweis direkt neben dem Bestellbutton. So vermeiden Sie Beschwerden von Kunden, die erst nach der Bestellung erfahren, dass ein Widerruf für dieses Produkt nicht möglich ist.

Entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Software

Auch bei versiegelten Datenträgern wie DVDs oder Software auf physischem Medium gilt derselbe Grundsatz wie bei Hygieneartikeln: Erst mit dem tatsächlichen Entfernen der Versiegelung durch den Kunden erlischt das Widerrufsrecht. Solange die Folie oder Verpackung intakt ist, kann der Kunde den Datenträger weiterhin ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Zeitungen und Zeitschriften: nur Einzelausgaben

Der Ausschluss für Zeitungen und Zeitschriften gilt ausschließlich für einzeln gekaufte Ausgaben, nicht für Abonnements. Schließt ein Kunde ein Zeitschriften-Abonnement ab, besteht dafür das reguläre Widerrufsrecht, mit Fristbeginn ab der ersten Lieferung wie bei einem Ratenlieferungsvertrag.