Viele Händler erstatten bei einem Widerruf nur den Kaufpreis und vergessen die Lieferkosten. Dabei gehören diese in den meisten Fällen ebenfalls zur Rückzahlungspflicht, mit einer wichtigen Ausnahme bei teureren Versandarten.
Die gesetzliche Grundregel
Nach § 357 Abs. 2 BGB muss ein Unternehmer bei einem wirksamen Widerruf nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Kosten der Standardlieferung zurückerstatten. Details zur genauen Berechnung finden Sie unter Lieferkosten beim Widerruf.
Was zählt als Standardlieferung?
Als Standardlieferung gilt die günstigste Versandoption, die Sie regulär im Checkout anbieten. Bieten Sie nur eine einzige Versandart an, ist diese automatisch die Standardlieferung und muss vollständig erstattet werden.
Praxisbeispiel: Expressversand gewählt
Ein Shop bietet Standardversand für 4 Euro und Expressversand für 12 Euro an. Ein Kunde entscheidet sich beim Kauf für den Expressversand und widerruft anschließend die gesamte Bestellung. Erstattet werden müssen der Kaufpreis und die 4 Euro der Standardlieferung. Die zusätzlichen 8 Euro für den schnelleren Versand bleiben beim Kunden, weil er sich bewusst für die teurere Option entschieden hat.
Was bei kostenlosem Versand gilt
Bieten Sie ab einem bestimmten Bestellwert kostenlosen Versand an, gilt dieser als Standardlieferung mit null Euro Kosten. Es gibt dann schlicht nichts zu erstatten, weil ursprünglich auch nichts berechnet wurde.
Teilwiderruf bei mehreren Artikeln
Widerruft ein Kunde nur einen Teil einer größeren Bestellung, ist die Erstattung der Lieferkosten oft ein Einzelfall. Wäre für die verbleibenden Artikel ohnehin derselbe Versand angefallen, entfällt meist ein Erstattungsanspruch für die Lieferkosten. Eine klare Regelung in Ihren AGB schafft hier Sicherheit für beide Seiten.
Abgrenzung zu den Rücksendekosten
Verwechseln Sie Lieferkosten nicht mit Rücksendekosten. Lieferkosten betreffen den ursprünglichen Versand zum Kunden und sind grundsätzlich zu erstatten. Rücksendekosten betreffen den Rückweg der Ware und können, bei korrektem Hinweis in der Belehrung, beim Kunden verbleiben.
Häufige Fragen
Muss ich die Lieferkosten separat auszahlen?
Nein, sie werden zusammen mit dem Kaufpreis innerhalb der gesetzlichen Rückzahlungsfrist von 14 Tagen erstattet, nicht getrennt oder verzögert.
Gilt das auch für internationale Lieferungen?
Ja, dieselbe Grundregel gilt unabhängig vom Zielland. Maßgeblich bleibt immer die günstigste von Ihnen angebotene Standardlieferung in das jeweilige Land.
Was, wenn ich für die Lieferkosten in meiner Widerrufsbelehrung nichts geregelt habe?
Dann gilt die gesetzliche Grundregel ohne Einschränkung: Sie erstatten die vollen Kosten der Standardlieferung, auch wenn der Kunde eine teurere Versandart gewählt hatte.
Zählt Verpackungsmaterial zu den Lieferkosten?
Nein, reine Verpackungskosten sind kein eigenständiger Erstattungsposten, sondern in der Regel bereits in den Versandkosten oder im Produktpreis einkalkuliert.
Warum sich eine klare Regelung lohnt
Eine Widerrufsbelehrung, die Lieferkosten und Rücksendekosten sauber trennt und beide korrekt regelt, vermeidet die häufigsten Rückfragen von Kunden nach einem Widerruf. Gerade bei einem hohen Retourenanteil summiert sich der Aufwand für Klärungsgespräche schnell, wenn die Regelung von Anfang an unklar formuliert ist.
Praxisbeispiel: mehrere Versandoptionen
Ein Elektronikshop bietet drei Versandoptionen an: Standardversand für 5 Euro, Expressversand für 15 Euro und Abholung im Paketshop kostenlos. Ein Kunde wählt Expressversand und widerruft anschließend die vollständige Bestellung. Der Shop erstattet den Kaufpreis sowie 0 Euro Lieferkosten, weil die kostenlose Abholung im Paketshop die günstigste angebotene Standardoption ist, nicht der bezahlte Versand für 5 Euro.
Warum Sie das in der Belehrung erwähnen sollten
Auch wenn die Erstattungspflicht ohnehin gesetzlich gilt, hilft ein klarer Satz in Ihrer Widerrufsbelehrung, Missverständnisse zu vermeiden, etwa: “Bei einem vollständigen Widerruf erstatten wir zusätzlich zum Kaufpreis die Kosten der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung.” So weiß der Kunde von Anfang an, welcher Betrag ihm im Widerrufsfall zusteht.
Für die passende Formulierung zu Ihrer Vertragsart nutzen Sie am besten direkt unseren Generator, der die Lieferkosten-Regelung automatisch korrekt einbindet.