Kunden dürfen Ware vor dem Widerruf prüfen, aber nicht beliebig nutzen. Die Grenze dazwischen sorgt regelmäßig für Streit zwischen Händlern und Verbrauchern.
Die Grundregel
Wertersatz darfst du nur verlangen, wenn die Wertminderung auf einen Umgang zurückgeht, der über das für Prüfung und Test notwendige Maß hinausgeht, vergleichbar mit dem, was im Ladengeschäft möglich wäre.
Erlaubt: Testen wie im Laden
Ein Kleidungsstück anprobieren, ein Gerät kurz einschalten oder eine Verpackung öffnen, um den Inhalt zu begutachten, gilt als notwendige Prüfung und löst keinen Wertersatz aus.
Nicht mehr erlaubt: intensive Nutzung
Wird ein Kleidungsstück draußen getragen, ein Gerät dauerhaft in Betrieb genommen oder eine Matratze wochenlang benutzt, geht das über die reine Prüfung hinaus. Hier kann Wertersatz gerechtfertigt sein.
Voraussetzung: korrekte Belehrung
Ohne einen ausdrücklichen Hinweis auf die mögliche Wertersatzpflicht in der Widerrufsbelehrung kannst du als Händler in der Regel keinen Wertersatz verlangen, selbst wenn die Nutzung objektiv über das erlaubte Maß hinausging.
Praktischer Tipp
Dokumentiere den Zustand der Ware bei Rücksendung mit Fotos und vergleiche ihn mit dem Auslieferungszustand. Das erleichtert die Begründung, falls ein Wertersatzanspruch strittig wird.