Nach einem Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt werden, so viel ist bekannt. Der genaue Startpunkt dieser Frist wird trotzdem regelmäßig falsch berechnet.
Fristbeginn: Eingang der Erklärung, nicht der Ware
Die Rückzahlungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Widerrufserklärung bei dir eingeht, nicht mit dem Tag, an dem die Ware bei dir ankommt.
Das Zurückbehaltungsrecht als Ausgleich
Bei Warenverträgen darfst du die Rückzahlung dennoch zurückhalten, bis du die Ware zurückerhalten hast oder ein Nachweis der Rücksendung vorliegt. Das schützt dich, ohne die Frist selbst zu verschieben.
Ein Rechenbeispiel
Ein Kunde widerruft am 2. eines Monats per E-Mail. Die Ware trifft erst am 8. bei dir ein. Die 14-Tage-Frist läuft ab dem 2. und endet am 16., aber du darfst die Zahlung bis zum 8. zurückhalten.
Welches Zahlungsmittel ist Pflicht?
Du musst dasselbe Zahlungsmittel nutzen, das der Kunde ursprünglich verwendet hat, außer ihr habt ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Zusätzliche Gebühren für die Rückzahlung sind in keinem Fall zulässig.
Wenn die Frist verstreicht
Zahlst du nicht rechtzeitig zurück, gerätst du automatisch in Verzug, mit möglichen Zinsforderungen. Ein zuverlässiger interner Prozess für Widerrufe hilft, diese Frist nie zu verpassen.